Personalausweis- und Reisepassbeantragung

Ein roter Pass mit einem goldenen Adler darauf

Im Bürgerservice der Marktgemeinde Altlengbach haben Sie die Möglichkeit einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, wenn Sie einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Altlengbach haben.

Zudem wird gebeten vorab telefonisch unter 02774/2269 oder per E-Mail unter gemeinde@altlengbach.at einen Termin zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes zu vereinbaren.

Die Ausstellung muss persönlich erfolgen auch bei Kindern.


Reisepass rechtzeitig beantragen

Bitte kontrollieren Sie zeitgerecht vor Ihrem Urlaubsantritt die Gültigkeit Ihres Reisedokuments und beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Reisepass.

Ausstellungsdauer über Gemeindeantrag: ca. 3 bis 4 Wochen 

Sollten Sie Ihr Reisedokument schneller benötigen, kann dieses auf der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, bei der Außenstelle im Rathaus Neulengbach oder im Bürgerbüro des Landhauses St. Pölten beantragt werden.

Kostenübersicht

  • Reisepass bis zum 2. Lebensjahr, Erstausstellung: gebührenfrei
  • Reisepass von 2-12 Jahren: € 44,00
  • Reisepass ab 12 Jahren: € 112,00

  • Personalausweis bis zum 2. Lebensjahr, Erstausstellung: gebührenfrei
  • Personalausweis von 2-12 Jahren: € 39,00
  • Personalausweis ab 12 Jahren: € 91,00

Die Erstausstellung bis zum 2. Lebensjahr ist nur für einen der beiden (Reisepass oder Personalausweis) gebührenfrei!

Erforderliche Unterlagen

Alter Reisepass oder Personalausweis vorhanden:

  • Passbild (darf nicht älter als sechs Monate sein, muss den Passbildkriterien entsprechen. https://www.bmi.gv.at/607/passbild_kriterien.html)
  • Alter Reisepass oder Personalausweis (darf nicht älter als fünf Jahre abgelaufen sein.)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde bei Namensänderung)


Alter Reisepass oder Personalausweis ist länger als fünf Jahre abgelaufen oder bei Erstausstellung:

  • Passbild (darf nicht älter als sechs Monate sein, muss den Passbildkriterien entsprechen. https://www.bmi.gv.at/607/passbild_kriterien.html)
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • anderer Lichtbildausweis (z.B. Führerschein)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde bei Namensänderung)


Ausstellung bei Kindern:

  • Passbild (darf nicht älter als sechs Monate sein, muss den Passbildkriterien entsprechen. https://www.bmi.gv.at/607/passbild_kriterien.html)
  • Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Lichtbildausweis eines Erziehungsberechtigten bis zum 18. Lebensjahr des Kindes
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen (z.B. Obsorgebefugnis)


Ist ein Reisepass oder Personalausweis verloren gegangen, muss bei der Marktgemeinde Altlengbach eine Verlustanzeige bei der Neubeantragung ausgestellt werden.

Gültigkeitsdauer

  • Reisepass und Personalausweis bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
  • Reisepass und Personalausweis 2-12 Jahren: 5 Jahre
  • Reisepass und Personalausweis ab 12 Jahren: 10 Jahre

Tipp: Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre!


Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.